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Volksbank Selm-Bork eG
BLZ: 40165366
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Umsatzsteuer-Option

 

Wie bereits bei vielen anderen Banken üblich, werden auch wir zum 01.01.2010 zur Umsatzsteuer optieren. Die Umsatzsteuer stellt für ein Unternehmen in der Regel lediglich einen durchlaufenden Posten dar, weil sie als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung gegenüber dem Finanzamt wieder geltend gemacht werden kann.
Für uns trägt die Option zur Umsatzsteuer dazu bei, die Kostenstrukturen zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit für unsere Kunden weiter zu verbessern.
Die Steuerberater in unserem Geschäftsgebiet haben wir im November 2009 anhand eines Informationsschreiben über diese Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Deshalb werden wir Kredite und sonstige Bankdienstleistungen der Umsatzsteuer unterwerfen, soweit wir diese Leistungen an Unternehmer erbringe, die zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind. Die Sollzinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige Nebenleistungen werden wir zuzüglich der gesetzliche Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) berechnen.

Hinweis für Einzelunternehmer

Da bei Einzelunternehmern (z.B. selbstständige Handwerker, Kaufleute usw.) nicht bekannt ist, ob einzelne Kredite oder Konten ganz oder zum teil für Privatzwecke bzw. nicht für den umsatzsteuerpflichtigen Bereich des Unternehmens verwendet werden und insoweit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden unsere Kunden über diese beabsichtige Unmsatzsteuer-Option informiert.

Überprüfen Sie, gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater, welche Ihrer Konten optionsfähig für die Umsatzsteuer sind.

Bei Fragen und für weietere Informationen stehet Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung.