
Bürgerentlastungsgesetz
Mehr "Netto" in 2010
Möglich wird dies durch eine gesetzliche Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben und den neuen Kindergeldsätzen.
Mit dem ab 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetz können alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, soweit sie ein Leistungsniveau absichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Die Neuregelung gilt auch für Beiträge für mit versicherte Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
Mit dem ab 1. Januar 2010 geltenden Bürgerentlastungsgesetz können alle Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden, soweit sie ein Leistungsniveau absichern, das im Wesentlichen der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung entspricht. Die Neuregelung gilt auch für Beiträge für mit versicherte Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
Nutzen Sie diesen Vorteil und Sorgen Sie für sich und ihre Familie vor!
Mit nur 20,00 Euro pro Monat (z.B. aus der Kindergelderhöhung) legen Sie den Grundstein für die finanzielle Grundversorgung Ihres Kindes im Alter. Auch wenn dieser Zeitpunkt im Moment noch in weiter Ferne liegt, ist es wichtig, möglichst früh mit der Einzahlung in einen Vorsorgevertrag zu beginnen. Getreu dem Motto „der frühe Vogel fängt den Wurm", können Sie in jungen Jahren bereits mit kleinen Beträgen für später viel erreichen.Unsere Empfehlung:
Setzen Sie die gewonnene Sparfähigkeit zu Gunsten Ihrer Altersvorsorge ein. Mit einem Riester-Sparvertrag können Sie hohe Zulagen erhalten und weitere Steuerersparnisse vereinnahmen. Für sicherheitsorientierte Anleger empfehlen wir insbesondere die mehrfach von Finanztest ausgezeichnete UniProfiRente.Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Bankberater. Er findet mit Ihnen gemeinsam eine Vorsorge-Lösung, die zu Ihnen passt.


