Genossenschaftsanteile
( Geschäftsguthaben )
Bislang waren Ihre Dividendenerträge aus Genossenschaftsanteilen bis zu einem Betrag von 51 € steuerfrei - unabhängig von einem erteilten Freistellungsauftrag.Lag die Dividende unter diesem Betrag, konnten wir unseren Mitgliedern den Ertrag ohne Steuerabzug gutschreiben.
Diese Regelung gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr !
Damit Sie künftig keine Abgeltungssteuer auf Dividenden aus Genossenschaftsanteilen bezahlen, ist ein ausreichender Freistellungsauftrag erforderlich. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Freistellungshöhe zu ermitteln.
Diese Regelung gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr !
Damit Sie künftig keine Abgeltungssteuer auf Dividenden aus Genossenschaftsanteilen bezahlen, ist ein ausreichender Freistellungsauftrag erforderlich. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Freistellungshöhe zu ermitteln.

