Moratorium

ohne Gesetzesform für Verbraucher und Nicht-Verbraucher

Wir stehen Ihnen zur Seite - auch in Zeiten der Corona-Pandemie.

Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für unsere Kunden mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank Selm-Bork eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.

Für Verbraucher lauten die Regelungen:

  • Kunden (Verbraucher) der Volksbank Selm-Bork eG haben die Möglichkeit die Tilgungsleistungen ihrer Annuitäten- und sonstigen Ratendarlehen bis zum 31.12.2020 zu stunden.
  • Bei endfälligen Darlehen (auch Zinszahlungsdarlehen oder Festdarlehen genannt) werden Tilgungsersatzleistungen bis zum 31.12.2020 gestundet.
  • Für die gestundeten Tilgungsbeträge werden nach dem Sollzins Zinsen berechnet und vereinnahmt; Zinsen auf Zinsen fallen nicht an.
  • Ausgenommen sind davon Kontokorrentkonten mit Kreditlinien, genehmigte/geduldete Überziehungen, Förderdarlehen, und Kreditkarteneinlösungen.
  • Kosortialkredite fallen nur dann in dieses Moratorium, wenn alle Konsortialbanken dieses Moratorium anwenden.
  • Die sonstigen Bestimmungen und Bedingungen des Darlehensvertrags, z.B. Zinssätze werden durch das Moratorium nicht verändert.
  • Das Moratoirum kann nur bei Darlehen angewendet werden, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden.
  • Dieses Moratorium findet keine Anwendung auf Kredite, für welche das gesetzliche Moratorium nach Art. 240 § 3 Abs. 1 EGBGB oder eine individuelle Stundungsvereinbarung nach Art. 240 § 3 ABs. 2 EGBGB zur Anwendung kommt.

Für Nicht-Verbraucher lauten die Regelungen:

  • Kunden (Nicht-Verbraucher) der Volksbank Selm-Bork eG haben die Möglichkeit bei nicht endfälligen Krediten die laufenden Tilgungen bis zum 31.12.2020 zu stunden; die Zinsen werden nicht gestundet.
  • Bei endfälligen Krediten werden Zinszahlungen bis zum 31.12.2020 gestundet.
  • Für die gestundeten Beträge werden nach dem Sollzins Zinsen berechnet und vereinnahmt.
  • Ausgenommen sind davon Kontokorrentkredite, genehmigte/geduldete Überziehungen und Kreditkarteneinlösungen, Förderdarlehen.
  • Konsortialkredite fallen nur dann in dieses Moratorium, wenn alle Konsortialbanken dieses Moratorium anwenden,
  • Die sonstigen Bestimmungen und Bedingungen des Darlehensvertrags, z.B. der Nominalzinssatz bleiben unverändert und werden durch das Moratorium nicht verändert.