Die Volksbank Selm-Bork eG hat die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG für das Jahr 2017 vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass insoweit für Sie keine Steuerpflicht besteht.
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG gilt nicht für Sachzuwendungen bis 10 Euro.